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Offizieller Partner der Stadt Freiburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis für alle Stadtführungen und Ausflugsfahrten zwischen den Kunden und "Freiburgerleben" und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der § 651a I BGB. Sie werden von dem Kunden mit der Buchung anerkannt. 1. VERTRAGSABSCHLUSS Mündlich erteilte Aufträge erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung durch " Freiburgerleben " Wirksamkeit. Der Vertrag kommt durch die schriftlichen Buchungsbestätigung von "Freiburgerleben" zustande. Vom Kunden speziell geäußerte Wünsche müssen von „Freiburgerleben" ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil dieses Vertrages. 2. LEISTUNGEN Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Angaben der Bestätigung sowie aus der für den Zeitpunkt der Führung / Fahrt gültigen Leistungsbeschreibung des Programms von “Freiburgerleben”. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluß bleiben vorbehalten. Die jeweils gültigen Preise sind in unseren aktuellen Preislisten aufgeführt. Die Preise beinhalten nicht anfallende Eintrittsgelder in Museen. Die maximale Gruppengröße ist 30 Personen. Bei 31 Personen muss ein zweiter Gästeführer beauftragt werden. Kurzfristige Abweichungen von einzelnen Leistungen während einer Führung / Fahrt aufgrund der örtlichen nicht vorhersehbaren Begebenheiten (z.B. Gottesdienst, Wetter etc) oder wegen von "Freiburgerleben" nicht zu vertretenden Zeitverzögerungen oder tatsächlichen Beschränkungen oder der Wünsche der Teilnehmer bleiben vorbehalten. Die Touren von "Freiburgerleben" finden bei jedem Wetter statt. Dennoch ist " Freiburgerleben " bemüht, auf Wunsch des Kunden ein Ersatzprogramm zu gestalten. Die Kosten des Ersatzprogramms (z.B. Besuch eines Museums) gehen zu Lasten des Kunden. Der Gästeführer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätung der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Ist der Gästeführer nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemühen wir uns, Ihnen einen anderen Gästeführer zu vermitteln. 3. BEZAHLUNG Mit der Bestätigung des Vertragsabschlußes schickt Ihnen "Freiburgerleben" gleichzeitig eine Rechnung zu. Der angegebene Betrag muss vor Innanspruchnahme der Führung bezahlt werden. 4. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN Der Kunde kann bis maximal 7 Tage vor der Führung kostenlos zurücktreten. Bei einem Rücktritt am 2.-6. Tag vor Führung werden 50% der Führungskosten fällig. Ab einem Tag vor Führung der gesamte Betrag. Bei Umbuchungen werden mindestens 10€ Aufwandspauschale berechnet. Bei kulinarischen Touren kann die Anzahl der Teilnehmer bis 3 Tage vor der Führung um maximal 10% reduziert werden. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden und die ursprünglich genannte Teilnehmeranzahl muss in Rechnung gestellt werden. 5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH " Freiburgerleben " "Freiburgererleben" kann in folgenden Fällen vor Antritt der Führung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Führung den Vertrag kündigen: a.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Führung / Fahrt ungeachtet einer Abmahnung von " Freiburgerleben " nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichen Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. b) ohne Einhaltung einer Frist bei außergewöhnlichen Umständen wie z.B. unvorhersehbarer Ausfall eines Gästeführers. Der Kunde erhält den schon überwiesenen Betrag umgehend zurück. c) Sowohl “Freiburgerleben” als auch der Kunde können den Vertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt die Führung / Fahrt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. 6. HAFTUNG 6.1 " Freiburgerleben " haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentliches Kaufmanns für: a. die gewissenhafte Reisevorbereitung ; b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; c. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Teilnahme an den Führungen / Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung (z.B. Bächle). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines aufsichtspflichtigen Lehrers möglich. Die Teilnehmer verpflichten sich, auf den Touren die Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. " Freiburgerleben " haftet nicht für Mängel Dritter. " Freiburgerleben" haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf die maximale die Höhe des Führungshonorars. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel bei der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen und war ihm die Anzeige zumutbar, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. 7. VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Führung / Fahrt dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem “Freiburgerleben” die Ansprüche schriftlich zurückweist. 8. ALLGEMEINES Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Führungen, Preise und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 9. GERICHTSSTAND Für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart. Das deutsche Recht wird von allen Vertragspartnern anerkannt. Diese AGB gelten ab 1. Januar 2018 _
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis für alle Stadtführungen und Ausflugsfahrten zwischen den Kunden und "Freiburgerleben" und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der § 651a I BGB. Sie werden von dem Kunden mit der Buchung anerkannt. 1. VERTRAGSABSCHLUSS Mündlich erteilte Aufträge erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung durch " Freiburgerleben " Wirksamkeit. Der Vertrag kommt durch die schriftlichen Buchungsbestätigung von "Freiburgerleben" zustande. Vom Kunden speziell geäußerte Wünsche müssen von „Freiburgerleben" ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil dieses Vertrages. 2. LEISTUNGEN Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Angaben der Bestätigung sowie aus der für den Zeitpunkt der Führung / Fahrt gültigen Leistungsbeschreibung des Programms von “Freiburgerleben”. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluß bleiben vorbehalten. Die jeweils gültigen Preise sind in unseren aktuellen Preislisten aufgeführt. Die Preise beinhalten nicht anfallende Eintrittsgelder in Museen. Die maximale Gruppengröße ist 30 Personen. Bei 31 Personen muss ein zweiter Gästeführer beauftragt werden. Kurzfristige Abweichungen von einzelnen Leistungen während einer Führung / Fahrt aufgrund der örtlichen nicht vorhersehbaren Begebenheiten (z.B. Gottesdienst, Wetter etc) oder wegen von "Freiburgerleben" nicht zu vertretenden Zeitverzögerungen oder tatsächlichen Beschränkungen oder der Wünsche der Teilnehmer bleiben vorbehalten. Die Touren von "Freiburgerleben" finden bei jedem Wetter statt. Dennoch ist " Freiburgerleben " bemüht, auf Wunsch des Kunden ein Ersatzprogramm zu gestalten. Die Kosten des Ersatzprogramms (z.B. Besuch eines Museums) gehen zu Lasten des Kunden. Der Gästeführer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätung der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Ist der Gästeführer nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemühen wir uns, Ihnen einen anderen Gästeführer zu vermitteln. 3. BEZAHLUNG Mit der Bestätigung des Vertragsabschlußes schickt Ihnen "Freiburgerleben" gleichzeitig eine Rechnung zu. Der angegebene Betrag muss vor Innanspruchnahme der Führung bezahlt werden. 4. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN Der Kunde kann bis maximal 7 Tage vor der Führung kostenlos zurücktreten. Bei einem Rücktritt am 2.-6. Tag vor Führung werden 50% der Führungskosten fällig. Ab einem Tag vor Führung der gesamte Betrag. Bei Umbuchungen werden mindestens 10€ Aufwandspauschale berechnet. Bei kulinarischen Touren kann die Anzahl der Teilnehmer bis 3 Tage vor der Führung um maximal 10% reduziert werden. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden und die ursprünglich genannte Teilnehmeranzahl muss in Rechnung gestellt werden. 5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH " Freiburgerleben " "Freiburgererleben" kann in folgenden Fällen vor Antritt der Führung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Führung den Vertrag kündigen: a.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Führung / Fahrt ungeachtet einer Abmahnung von " Freiburgerleben " nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichen Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. b) ohne Einhaltung einer Frist bei außergewöhnlichen Umständen wie z.B. unvorhersehbarer Ausfall eines Gästeführers. Der Kunde erhält den schon überwiesenen Betrag umgehend zurück. c) Sowohl “Freiburgerleben” als auch der Kunde können den Vertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt die Führung / Fahrt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. 6. HAFTUNG 6.1 " Freiburgerleben " haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentliches Kaufmanns für: a. die gewissenhafte Reisevorbereitung ; b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; c. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Teilnahme an den Führungen / Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung (z.B. Bächle). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines aufsichtspflichtigen Lehrers möglich. Die Teilnehmer verpflichten sich, auf den Touren die Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. " Freiburgerleben " haftet nicht für Mängel Dritter. " Freiburgerleben" haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf die maximale die Höhe des Führungshonorars. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel bei der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen und war ihm die Anzeige zumutbar, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. 7. VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Führung / Fahrt dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem “Freiburgerleben” die Ansprüche schriftlich zurückweist. 8. ALLGEMEINES Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Führungen, Preise und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 9. GERICHTSSTAND Für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart. Das deutsche Recht wird von allen Vertragspartnern anerkannt. Diese AGB gelten ab 1. Januar 2018 _