Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Bächlepicknick

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis für alle Stadtführungen und Ausflugsfahrten zwischen den Kunden und „Freiburgerleben“ und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften des § 651a I BGB. Sie werden von dem Kunden mit der Buchung anerkannt.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

Mündliche erteilte Aufträge erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung durch „Freiburgerleben“ Wirksamkeit. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung von „Freiburgerleben“ zustande. Vom Kunden speziell geäußerte Wünsche müssen von „Freiburgerleben“ ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil dieses Vertrages.

  1. LEISTUNGEN

Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Angaben der Bestätigung sowie aus der für den Zeitpunkt des Bächlepicknicks gültigen Leistungsbeschreibung des Programms von “Freiburgerleben”. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten. Die jeweils gültigen Preise sind in unseren aktuellen Preislisten aufgeführt. Kurzfristige Abweichungen von einzelnen Leistungen während eines Bächlepicknicks aufgrund der örtlich nicht vorhersehbaren Begebenheiten (z.B. Wassermangel, Wetter etc.) oder wegen von „Freiburgerleben“ nicht zu vertretenden Zeitverzögerungen bleiben vorbehalten. Das Bächlepicknick von Freiburgerleben findet bei jedem Wetter statt.

  1. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann nicht von der Buchung eines Bächlepicknicks zurücktreten. Er kann allerdings bei Freiburgerleben nachsuchen, die Teilnahme an einem Bächlepicknick auf einen anderen Termin zu verlegen. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei Freiburgerleben und bedarf keiner Erklärung. Die Möglichkeit einer Terminverschiebung endet 1 Woche vor dem gebuchten Termin. 

  1. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH „Freiburgerleben“

„Freiburgerleben“ kann in folgenden Fällen vor Antritt des Bächlepicknicks vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung des Bächlepicknicks ungeachtet einer Abmahnung von „Freiburgerleben“ nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt.

b) ohne Einhaltung einer Frist bei außergewöhnlichen Umständen.

c) Sowohl “Freiburgerleben” als auch der Kunde können den Vertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt die Durchführung des Bächlepicknicks erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

  1. HAFTUNG

5.1 „Freiburgerleben“ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a. die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung;

b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

c. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Die Teilnahme am Bächlepicknick erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung (z.B. Scherben im Bächle). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines aufsichtspflichtigen Lehrers möglich. „Freiburgerleben“ haftet nicht für Mängel Dritter. „Freiburgerleben“ haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Freiburgerleben oder durch Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf die maximale Höhe des Honorars. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Leitung vor Ort zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel bei der Leitung vor Ort anzuzeigen und war ihm die Anzeige zumutbar, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

  1. VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT

Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Veranstaltung. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum Tag gehemmt, an dem “Freiburgerleben” die Ansprüche schriftlich zurückweist.

  1. ALLGEMEINES

Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Veranstaltungen ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  1. GERICHTSSTAND

Für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart. Das deutsche Recht wird von allen Vertragspartnern anerkannt. Diese AGB gelten ab 30.11.2023

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